RL Italienurlaub
für Ihr perfektes Feriendomizil

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history backWichtige Informationen

  1. An-, Abreise
  2. Belegung, Überbelegung
  3. Einrichtung, Ausstattung
  4. Endreinigung
  5. Feuchtigkeit, Stockflecken
  6. Fotos
  7. Gartenpflege
  8. Gas, Wasser, Strom
  9. Größen- u. Entfernungsangaben, Fahrtzeiten
  10. Haustiere, Einreisebestimmungen
  11. Heizung
  12. Insolvenzversicherung
  13. Kamine, Kaminholz
  14. Kaution
  15. Leben auf dem Land
  16. Mängel
  17. Mietbeginn, Mietende
  18. Mindestmietdauer
  19. Paß-, Visa-, Impf- und Zollbestimmungen
  20. Reiserücktritt
  21. Reiserücktrittsversicherung, Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
    bei Unfall oder Krankheit, Krankenversicherung
  22. Schwimmbad
  23. Umbuchung
  24. Wäsche
  25. Zufahrtstraßen

 

  1. An-, Abreise
    Sofern Sie nichts anderes mit mir vereinbart haben, werden Sie bei Ihrem Ferienhaus am Samstag erwartet. Die An- und Abreisezeit ist in Ihren Reiseunterlagen angegeben.
    Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objekt-übernahme. Übernachtungskosten aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu Ihren Lasten.

    Bitte, nehmen Sie bei absehbarer Verspätung unbedingt sofort telefonisch Kontakt mit dem Vermieter oder mit mir auf (die Nummern finden Sie auf der Anreisebeschreibung). Eventuell ist der Vermieter ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 6.6

     
  2. Belegung, Überbelegung
    Das Ferienhaus darf nur von den im Vertrag (Buchungsbestätigung) angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung bin ich, unbeschadet meines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienhaus zu verlassen.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 6.1
     
  3. Einrichtung, Ausstattung
    Ich habe alle Ferienhäuser sehr sorgfältig begutachtet und ausgewählt. Dennoch bitte ich Sie zu berücksichtigen, daß in bezug auf Einrichtung und Ausstattung in Italien andere Standards gelten können als bei Ihnen zu Hause. Der Standard von sanitären Einrichtungen ist oftmals niedriger. Die Ausstattung der Küchen mit Geschirr, Kochgeräten usw ist in der Regel von sehr begrenztem Umfang. Wenn Sie nicht auf den Kochkomfort verzichten möchten, den Sie von zu Hause gewohnt sind, empfiehlt es sich, Kleingeräte, Messer usw zusätzlich mitzubringen. Die meisten Küchen sind nur mit landesüblichen Espressokannen oder -maschinen ausgestattet.
     
  4. Endreinigung
    Die meisten Ferienhäuser verlangen dafür keinen Aufpreis. Bei einigen können Sie entscheiden, ob Sie die Endreinigung selber oder doch lieber gegen Aufpreis vom Vermieter durchführen lassen möchten. Außerdem gibt es Ferienhäuser, bei denen Sie die Endreinigung auf jeden Fall selber durchführen müssen (siehe Objektbeschreibung).

    Auch bei Einschluß der Endreinigung im Reisepreis hat der Gast das Objekt in geordnetem und aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Bei starker Verschmutzung des Objekts bin ich oder ist der Vermieter berechtigt, anfallende Reinigungskosten bzw. Mehrkosten vom Gast zu verlangen. Dies gilt bei starker Verschmutzung auch dann, wenn die Endreinigung im Preis inbegriffen ist.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 6.3
     
  5. Feuchtigkeit, Stockflecken
    Die von mir angebotenen älteren Häuser sind im Stil der Landschaft angepaßt;
    die Bauweise entspricht der örtlichen Tradition. Da sie nicht unterkellert sind und nur selten eine Drainage haben, führen Isolierungsmaßnahmen häufig leider nicht zur Beseitigung von Feuchtigkeit. Die dadurch besonders in der Nebensaison möglichen Erscheinungen wie stockfleckige Wände und aufgeplatzter Verputz sind deshalb ortsüblich. Sie gelten nicht als Mangel.
     
  6. Fotos
    Ist in meiner Objektbeschreibung ein Innenraum-Foto als Einrichtungsbeispiel gekennzeichnet, dann bedeutet dies, daß das Foto auch in einer anderen Wohnung desselben Hauses aufgenommen worden sein kann; es veranschaulicht lediglich Standard und Stil von Einrichtung und Dekoration der beschriebenen Wohnung.
     
  7. Gartenpflege
    Der Vermieter oder ein Beauftragter ist berechtigt, den Außenbereich zu betreten,
    um dort dringende Pflegearbeiten zu verrichten. Besonders während der warmen Jahreszeit ist die häufige bzw. tägliche Bewässerung erforderlich.
     
  8. Gas, Wasser, Strom
    Bei der Versorgung mit Gas, Wasser und Strom sind Störungen nicht ungewöhnlich. Besonders im Sommer kann es zu Wasserknappheit kommen.
     
  9. Größen- u. Entfernungsangaben, Fahrtzeiten
    In der Objektbeschreibung enthaltene Größenangaben in m², Entfernungsangaben in km sowie Fahrtzeiten sind nur als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Sie können von der Wirklichkeit abweichen.
     
  10. Haustiere, Einreisebestimmungen
    Haustiere werden von vielen Vermietern nur gegen Aufschlag auf den Reisepreis akzeptiert (siehe Objektbeschreibung) und dürfen nur mitgebracht werden, sofern sie in meiner Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Art und Größe sind anzugeben.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 6.5

    Zur Einreise von Haustieren nach Italien beachten Sie, bitte, die Informationen (“Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union”) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
    www.bmelv.de.
     
  11. Heizung
    Die von der italienischen Regierung festgelegte Heizperiode beginnt am 1. November
    und endet am 31. März. Außerhalb dieser Zeit wird (offiziell) nicht geheizt.
    Als Notbehelf stehen überall Decken zur Verfügung, und vielfach ist ein Kamin vorhan-den. Bei den meisten Ferienhäusern werden Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet (siehe Objektbeschreibung).
     
  12. Insolvenzversicherung
    Egal, wo Sie wohnen: Alle Mietüberweisungen, die Sie an mich leisten,
    sind gemäß § 651 k, BGB zu 100% vor Reiseveranstalter-Insolvenz geschützt.
     
  13. Kamine, Kaminholz
    Ein Kamin, der in meiner Objektbeschreibung nicht aufgeführt ist, gilt im Sinne des Vertrages als nicht vorhanden. Die fehlende Funktionsfähigkeit eines nicht aufgeführten Kamins stellt deshalb keinen Mangel dar.

    Nur bei wenigen Ferienhäusern ist Kaminholz im Reisepreis enthalten.
     
  14. Kaution
    Die meisten Vermieter erwarten eine Kaution als Sicherheitsleistung zur Begleichung eventueller Schäden. Sie ist bei Mietbeginn zu hinterlegen (siehe Objektbeschreibung).
     
  15. Leben auf dem Land
    Die meisten der von mir vermittelten Ferienhäuser liegen in ländlichen Gebieten.
    Es ist deshalb, besonders in den warmen Monaten, normal, daß Insekten, Skorpione, Mäuse und andere Kleintiere vorkommen bzw. in die Häuser gelangen können und
    daß im Zusammenhang mit der Landwirtschaft Geräusche und Gerüche entstehen.
    Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vorsorge zur Mückenabwehr zu treffen.
     
  16. Mängel
    Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich mir und dem Vermieter bzw. einem örtlichen Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit des Vermieters bzw. des örtlichen Beauftragten informiere ich in den Reise-unterlagen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 7.1

    Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den ich vertraglich einzu-stehen habe, sind die Gäste berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB
    zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfe-verlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift der § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 7.2

    Der Gast ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der von mir geschuldeten Leistungen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung mir gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur mir gegenüber unter der vorbezeichneten Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 7.3

    Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
    Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und mir Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
    bis der Kunde oder ich die Fortsetzung der Verhandlungen verweigere.
    Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffer 9.1
     
  17. Mietbeginn, Mietende
    Mietbeginn und Mietende ist bei allen Ferienhäusern immer Samstag. Außerhalb der Hauptsaison ist es manchmal möglich, eine Abweichung hiervon vertraglich zu vereinbaren. Nach vorheriger Absprache mit mir ist die Anreise an einem Folgetag möglich.
     
  18. Mindestmietdauer
    Die Mindestmietdauer beträgt bei allen Ferienhäusern 1 Woche.
     
  19. Paß-, Visa-, Impf- und Zollbestimmungen
    Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Italien kein Visum. Es genügt ein Personalausweis oder ein Reisepaß, der seit höchstens 1 Jahr ungültig sein darf (Schweiz: Gültigkeit noch mindestens 3 Monate).

    Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis, Personalausweis, Reisepaß oder einen Eintrag im Paß eines Elternteils.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mit-zuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
    Bitte, informieren Sie sich vor Antritt der Reise genau bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Der Nachweis bestimmter Impfungen muß nicht erbracht werden. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B ist besonders für die südlichen Landesteile empfehlenswert.

    Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muß eine Bargeldmenge,
    die 10.000 Euro übersteigt, deklariert werden.

    Innerhalb des EU-Binnenmarktes (Länder des Schengen-Abkommens) gibt es keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, sofern sie für den persönlichen
    Ge- und Verbrauch bestimmt sind.

    Ich empfehle, sich über alle oben aufgeführten Bestimmungen auch noch selbst zu informieren; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
     
  20. Reiserücktritt
    Wenn Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, werden die folgenden Stornogebühren fällig:
    a bis 60 Tage vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises
    b vom 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises
    c ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises
    d bei einem Rücktritt am Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffern 4.1 bis 4.4
     
  21. Reiserücktrittsversicherung, Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, Krankenversicherung
    Ich empfehle dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
    Sie sind in meinen vertraglichen Leistungen und in dem von Ihnen gezahlten Preis nicht enthalten.

    Bitte, prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz für Italien.
     
  22. Schwimmbad
    Die in der Objektbeschreibung angegebene Öffnungszeit des Schwimmbades ist nur
    als Richtwert zu verstehen und unverbindlich. In Wirklichkeit kann sie -
    entsprechend der Außentemperatur - davon abweichen. Wasserwechsel oder Reini-gungsarbeiten können zur vorübergehenden Sperrung des Pools führen.
     
  23. Umbuchung
    Werden nach Vertragsschluß auf Ihren Wunsch hin Änderungen Ihrer Buchung vorgenommen, erhebe ich, falls die Umbuchung überhaupt möglich ist, bis 60 Tage vor Reisebeginn eine Gebühr von 30 Euro pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls überhaupt möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag und bei gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
    Meine Vertragsbedingungen (AGB), Ziffern 4.8
     
  24. Wäsche
    Bei den meisten Ferienhäusern sind Bettwäsche und Handtücher im Reisepreis enthalten. Manche Vermieter stellen Wäsche nur auf Wunsch und gegen Aufpreis zur Verfügung. Bei einigen Ferienhäusern müssen Sie sich in jedem Fall selbst darum kümmern
    (siehe Objektbeschreibung).

    Wenn der Vermieter die Wäsche stellt, ist 1 Wechsel pro Woche üblich.
    Pooltücher und Geschirrtücher sind selbst mitzubringen (Ausnahmen werden in der Objektbeschreibung angegeben).
     
  25. Zufahrtstraßen
    Bei den meisten Ferienhäusern muß das letzte Stück der Anfahrt über ungeteerte Naturstraßen zurückgelegt werden, die stark abschüssig sein und vom Regen verursachte Querrinnen und Schlaglöcher aufweisen können. Deshalb ist bei vielen Häusern die Anreise mit einem tiefer liegenden Pkw (Sportwagen, Cabrio etc.) nicht zu empfehlen oder nicht möglich.
     

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