RL Italienurlaub
für Ihr perfektes Feriendomizil

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history backFragen und Antworten

  1. Seit wann vermitteln Sie Ferienhäuser in Italien?
  2. Wo haben Sie Ihren eingetragenen Firmensitz?
  3. Können Sie uns einen Katalog senden?
  4. Haben Sie alle Ferienhäuser in Italien persönlich besichtigt?
  5. Wann ist die beste Jahreszeit für einen Urlaub in Italien?
  6. Wie lange im voraus sollten wir unser Ferienhaus buchen?
  7. Wieviel Personen dürfen das gemietete Ferienhaus bewohnen?
  8. Wie lange müssen wir mindestens mieten?
  9. Fallen Mietbeginn und Mietende immer auf einen Samstag?
  10. Ist unsere Mietüberweisung vor Reiseveranstalter-Insolvenz geschützt?
  11. Wie ist der Buchungsablauf?
  12. Was passiert, wenn wir außerhalb der angegebenen Anreisezeit beim Ferienhaus ankommen?
  13. Werden Bettwäsche und Handtücher vom Vermieter gestellt?
  14. Ist ein Zusatzbett vorhanden?
  15. Ist ein Kinderbett vorhanden?
  16. Ist eine Kaffeemaschine vorhanden?
  17. Ist das Ferienhaus beheizbar?

 

  1. Seit wann vermitteln Sie Ferienhäuser in Italien?
    Seit 1995 bin ich für den Italien-Reisenden da, der abseits der ausgetretenen Pfade des Massentourismus die passende Ferienunterkunft sucht.
     
  2. Wo haben Sie Ihren eingetragenen Firmensitz?
    Mein eingetragener Firmensitz befindet sich in

    Balanstr. 34
    81669 München
    Deutschland

    Die Firma ist eingetragen als ‘Langemann Ferienhäuser’

    ‘RL-Italienurlaub’ ist ein Markenname von mir.

    Tel. +49- (0)89- 444 52 133
    Fax +49- (0)89- 444 52 134

    email service@rl-italienurlaub.de

     
  3. Können Sie uns einen Katalog senden?
    Nein. Mithilfe des Mediums Internet kann ich Sie viel umfassender und aktueller über meine Ferienhäuser informieren. Deshalb verzichte ich darauf, meinen Katalog zusätzlich drucken zu lassen. Diese Entscheidung ist außerdem ein Beitrag zum Umweltschutz; denn es wird der unnötige Verbrauch von Papier und Energie vermieden.
    Alle Objektbeschreibungen können von Ihnen am Computer ausgedruckt werden.
     
  4. Haben Sie alle Ferienhäuser in Italien persönlich besichtigt?
    Ja. Alle Ferienhäuser habe ich in Italien persönlich besichtigt und begutachtet.
    Mit vielen Vermietern bin ich befreundet.
     
  5. Wann ist die beste Jahreszeit für einen Urlaub in Italien?
    Das Klima in Mittelitalien ist zwar prinzipiell mild. Doch im März und April sowie ab Oktober ist das Wetter oft unbeständig. Es kann kalt sein und regnen.

    Die angenehmsten Monate sind Mai und Juni. Im Mai entfaltet sich in der Toskana und in Umbrien ein duftendes Blütenmeer, und die Vegetation zeigt ein üppiges Grün.
    Die Museen und Kirchen in Florenz, Siena, Perugia und Orvieto sind dann in der Regel noch nicht überfüllt (Ausnahme: Pfingsten).

    Im Hochsommer steigt die Temperatur auf 35-40° C. In den Städten ist es dann kaum mehr zu ertragen.

    Im September zeigt sich die Landschaft in den herrlichen Farben des Herbstes.
    Es ist die Zeit der Weinlese. Die milden Tage sind jetzt ideal für ausgedehnte Streifzüge.
     
  6. Wie lange im voraus sollten wir unser Ferienhaus buchen?
    Da Italien ein sehr beliebtes Reiseland ist, empfehle ich Ihnen, Ihr Ferienhaus so früh
    wie möglich zu buchen.
     
  7. Wieviel Personen dürfen das gemietete Ferienhaus bewohnen?
    Das Ferienhaus darf nur von den im Vertrag (Buchungsbestätigung) angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung bin ich, unbeschadet meines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienhaus zu verlassen.
     
  8. Wie lange müssen wir mindestens mieten?
    Die Mindestmietdauer beträgt bei allen Ferienhäusern 1 Woche.
     
  9. Fallen Mietbeginn und Mietende immer auf einen Samstag?
    Ja. Mietbeginn und Mietende ist bei allen Ferienhäusern immer Samstag. Außerhalb der Hauptsaison ist es manchmal möglich, eine Abweichung hiervor vertraglich zu vereinbaren. Nach vorheriger Absprache mit mir ist die Anreise an einem Folgetag möglich.
     
  10. Ist unsere Mietüberweisung vor Reiseveranstalter-Insolvenz geschützt?
    Ja. Egal, wo Sie wohnen: Alle Mietüberweisungen, die Sie an mich leisten,
    sind gemäß § 651 k BGB zu 100% vor Reiseveranstalter-Insolvenz geschützt.
     
  11. Wie ist der Buchungsablauf?
    Der Ablauf ist sehr einfach.
    • Vergewissern Sie sich, daß Sie für Ihr Wunschobjekt anfragen.
      Ehe Sie die Verfügbarkeit eines Ferienhauses bei mir abfragen, vergewissern Sie sich, bitte, daß das Objekt auch genau Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Lesen Sie, bitte, meine Beschreibung sehr aufmerksam; denn dort finden Sie alle Einzelheiten, die für Ihre Entscheidung wichtig sein können.
      Lesen Sie dann meine ‘Wichtigen Informationen’ und Buchungsbedingungen (AGB).
       
    • Benutzen Sie nun mein Verfügbarkeitsformular. Bitte, geben Sie 3 Objekte an -
      an erster Stelle Ihren ‘Favoriten’ und dann noch 2 Alternativen. Zuerst prüfe ich, ob Ihr ‘Favorit’ verfügbar ist. Sollte keines der angegebenen Objekte frei sein, mache ich Vorschläge. Geben Sie - falls möglich - Terminalternativen an.

      Alle Ferienhäuser sind nur wochenweise von Samstag bis Samstag buchbar.
       
    • ICH reserviere Ihr Wunschobjekt.
      Ich gebe Ihnen auf das von Ihnen angefragte Ferienhaus eine Option von
      max. 3 Werktagen (die genaue Frist teile ich Ihnen mit).
       
    • SIE senden mir Ihren Buchungsauftrag.
      Bitte, füllen Sie mein Buchungsformular aus und schicken es online an mich (bevorzugt). Sie können es auch ausdrucken und unterschrieben per Fax
      (oder als Brief) an mich senden. Gern helfe ich Ihnen beim Ausfüllen.
      Wichtig ist hierbei, daß Ihr Fax / Brief innerhalb der Optionsfrist bei mir eingeht; sonst erlischt Ihre Reservierung.

      Ich empfehle Ihnen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
       
    • ICH sende Ihnen meine Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
      Gleich nach Eingang Ihres Buchungsauftrages sende ich Ihnen meine Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB zu.
      Der Sicherungsschein gibt Ihnen - egal, wo Sie wohnen - die 100%ige Garantie, daß alle Mietzahlungen, die Sie an mich leisten, vor Reiseveranstalter-Insolvenz geschützt sind. Sie verlieren also in keinem Fall Ihr Geld..
       
    • SIE leisten die Anzahlung.
      Sobald Sie von mir Buchungsbestätigung und Sicherungsschein erhalten haben,
      ist Ihre Anzahlung von 30% fällig. Bitte, überweisen Sie den darin angegebenen Betrag so rechtzeitig, daß er innerhalb von 7 Tagen bei mir eingeht.
      Wenn zwischen dem Erteilen Ihres Buchungsauftrages und dem Mietbeginn weniger als 60 Tage liegen, ist innerhalb von 7 Tagen der Gesamtbetrag zu überweisen. Überweisungskosten gehen zu Lasten des Reisenden.
       
    • SIE leisten die Restzahlung.
      Ihre Restzahlung muß spätestens 60 Tage vor Mietbeginn bei mir eingehen.
      Eine gesonderte Überweisungserinnerung hierzu erhalten Sie nicht von mir.
       
    • ICH sende Ihre Reiseunterlagen.
      Nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen sowie Informationen zu Ihrem Urlaubsgebiet
       
    • SIE reisen an und genießen Ihren Urlaub.
      Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren! Ich helfe Ihnen gern: service@rl-italienurlaub.de
       
  12. Was passiert, wenn wir außerhalb der angegebenen Anreisezeit beim Ferienhaus ankommen?
    Sofern Sie nichts anderes mit mir vereinbart haben, werden Sie bei Ihrem Ferienhaus am Samstag erwartet. Die An- und Abreisezeit ist in Ihren Reiseunterlagen angegeben.
    Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme. Übernachtungskosten aufgrund verspäteter Ankunft gehen
    zu Ihren Lasten.

    Bitte, nehmen Sie bei absehbarer Verspätung unbedingt sofort telefonisch Kontakt mit dem Vermieter oder mit mir auf
    (die Nummern finden Sie auf der Anreisebeschreibung). Eventuell ist der Vermieter ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit.
     
  13. Werden Bettwäsche und Handtücher vom Vermieter gestellt?
    Bei den meisten Ferienhäusern sind Bettwäsche und Handtücher im Reisepreis enthalten. Manche Vermieter stellen Wäsche nur auf Wunsch und gegen Aufpreis zur Verfügung. Bei einigen Ferienhäusern müssen Sie sich in jedem Fall selbst darum kümmern
    (siehe Objektbeschreibung).

    Wenn der Vermieter die Wäsche stellt, ist 1 Wechsel pro Woche üblich. Pooltücher und Geschirrtücher sind selbst mitzubringen (Ausnahmen werden in der Objektbeschreibung angegeben).
     
  14. Ist ein Zusatzbett vorhanden?
    Bitte, fragen Sie mich danach.
     
  15. Ist ein Kinderbett vorhanden?
    Bitte, fragen Sie mich danach.
     
  16. Ist eine Kaffeemaschine vorhanden?
    Die meisten Küchen sind nur mit landesüblichen Espressokannen oder -maschinen ausgestattet.
     
  17. Ist das Ferienhaus beheizbar?
    Die von der italienischen Regierung festgelegte Heizperiode beginnt am 1. November und endet am 31. März. Außerhalb dieser Zeit wird (offiziell) nicht geheizt.
    Als Notbehelf stehen überall Decken zur Verfügung, und vielfach ist ein Kamin vorhanden. Bei den meisten Ferienhäusern werden Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet
    (siehe Objektbeschreibung).

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